Die Schweizer Datenschutzgesetzgebung hat seit dem 01.09.2023 u.a. den Schutz der Daten deutlich verbessert. Für die Datenverarbeitung bedeutet dies u.a. das Führen eines Verzeichnisses, die Folgenabschätzung von Datennutzungen sowie die Meldung von Datenschutzverletzungen. Ist diese Verordnung ein Gamechanger für das Datenmanagement? Wer trägt welche Verantwortung?
Prof. Ursula Sury, Vizedirektorin und Professorin, Hochschule Luzern