Der Bundesrat hat nun auch die definitive Fassung der Verordnung zum neuen Datenschutzgesetz verabschiedet, welches das Gesetz weiter präzisiert und ergänzt.
Das neue Datenschutzgesetz inkl. Verordnung tritt per 1. September 2023 ohne Übergangsbestimmungen in Kraft.
Das Gesetz sieht insbesondere in diesen Bereichen Änderungen vor:
- Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- Informationspflicht bei jeder Datenbeschaffung und bei automatisierten Einzelentscheiden
- Auskunftspflicht
- Mitwirkungspflicht bei Untersuchungen durch den EDÖB
- Sorgfaltspflichten beim Verantwortlichen im Managementsystem
- Bei Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
- Bei Bearbeitungen durch Auftragsbearbeiter
- Bei der Datensicherheit
In der Verordnung finden sich beispielsweise in folgenden Bereichen Änderungen:
- Protollierungspflichten und einzuhaltende Fristen
- Vorgaben bezüglich Inhalt von Datenschutzklauseln
- Vorgaben, wie bei Verletzungen der Datensicherheit vorzugehen ist
Im gleichen Zuge hat der Bundesrat auch die Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) überarbeitet, welche die Ausführungsbestimmungen zu Art. 13 DSG enthält und unter anderem festhält, welche Anforderungen Zertifizierungsstellen zu erfüllen haben.
Der neue rechtliche Rahmen kann wesentlichen Einfluss auf Ihre Unternehmens-Governance haben und ebenso auf Ihre persönliche, auch strafrechtliche Verantwortung als Mitarbeiter eines Unternehmens.
Daher empfehlen wir, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen und Ihr Datenschutzkonzept zu prüfen. Das Team der advokatur.ch unterstützt Sie gerne pragmatisch und lösungsorientiert bei Fragen sowie bei der Umsetzung geplanter Massnahmen, z.B. bei einer GAP-Analyse.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen bei der Umsetzung in der Praxis helfen können.
DieAdvokatur.ch führt laufend auch kostenlose Webinare zu verschiedenen aktuellen Datenschutzthemen durch.
Informieren Sie sich dazu gerne auf unserer Webseite www.dieadvokatur.ch oder auf DIDAS (DIDAS – Digital Identity and Data Sovereignty Association).